Die Umstände, die wir durch Corona erleiden mussten, sollten nicht dazu führen, dass wir das Vereinsrecht zum Beitragseinzug ohne Gegenangebot einfordern. Der Vorstand hat zu Beginn des Jahres sodann entschieden, den diesjährigen Einzug so lange hinauszuschieben, bis - zumindest in Teilen - der Sport wieder möglich wird.

Im Mai war der Sport mit Einschränkungen wieder möglich, daher folgte der Einzug. Dieser ist nun vollzogen. Wie in jedem Einzugsjahr gibt es aktuell viele Änderungen nachzupflegen. Nur allzu häufig wird der Konto- oder Wohnortwechsel nicht an die Geschäftsstelle rückgemeldet. Auch wurden einige Kündigungen nicht beim Vorstand oder der Geschäftsstelle eingereicht. Es kam zudem zu Fristversäumnissen und Rücklastschriften. Die Geschäftsstelle wird die Änderungen in den kommenden Wochen nachpflegen, Beträge nachfordern oder Rückbuchungen anweisen. Es wird um Geduld gebeten.

Wichtiges zu Kündigungen
Wir sind nicht froh, wenn ein Mitglied seine Mitgliedschaft beim TSV Sielmingen aufkündigt. Oftmals bleibt einem jedoch durch berufliche oder familiäre Veränderungen keine Wahl. Da die Mitgliedergemeinschaft des Vereins vor vielen Jahren den Verein und alle Funktionäre darin an eine Satzung gebunden hat, gibt es zwingend Kündigungsfristen einzuhalten. Eine Kündigung gilt hieraus dann für ein Folgejahr, wenn bis zum 30.11. eines Jahres die Mitgliedschaft beim Vorstand (Geschäftsstelle) gekündigt und diese durch die Geschäftsstelle angenommen (schriftlich bestätigt) wurde.

Wichtiges zum Beitrag
Der Mitgliedsbeitrag des Vereins ist grundsätzlich ein Beitrag für eine Gemeinschaft und nicht für eine Leistung. Die Trainer und die Verantwortlichen des Vereins engagieren sich ehrenamtlich sowie in ihrer Freizeit. Der Mitgliedsbeitrag wird zur Deckung der Grundkosten für das Vereinsheim, die Sportstätten, für Energie-, Wasser- und Versicherungskosten, für Melde- und Verbandskosten, für Schiedsrichter, Trainingsmaterial und Trainingsgeräte sowie für die Geschäftsstelle zur Verwaltung und Abrechnung der Mitglieder verwendet. Zusatzkosten für Mannschaften des aktiven Ligasports werden aus Sponsoren- und Spendengeldern aufgefangen. Sofern darüber hinaus spezielle Sportarten, externe Trainer und Trainingsmethoden angeboten werden, kann ein Zusatzbeitrag notwendig werden. Alle Informationen hierüber erfahren Sie in der Geschäftsstelle.

Termine Verein

12. Juli 2025, 11:00 Uhr
TSV Sommerfest

Raumreservierungen

Für eine Reservierung des Seminarraums III benötigen wir folgende Informationen:

1. Datum und Uhrzeit
2. Geplantes Ende
3. Anzahl Teilnehmer
4.
Nutzungszweck
5. Essen erwünscht
6.
Getränke erwünscht
7.
Wer reserivert
8.
Tel.# für Rückfragen

Diese Informationen bitte an die Geschäftsstelle übermitteln. Zur Überprüfung der Reservierung bitte auf das Kalenderbild klicken.

Wichtig: Nur für interne Zwecke und Gemeinschaftsinteressen. Reservierung bei voraussichtlicher Nichtnutzung bitte rechtzeitig absagen. Der Seminarraum III ist nur für das vereinbarte Zeitfenster nutzbar und sauber wie auch verschlossen zurückzugeben. Müll ist mitzunehmen, Flächen nach Benutzung abzuwischen, der Boden zu kehren und das Licht, expl. in den Toiletten, auszuschalten.

Erklärung der Kürzel:
SR3 (Seminarraum 3)
HH (Haupthalle)
AB (Anbau)
TH (Tennisheim)
SPGA (Sportgaststätte)
VZ (Vereinszimmer/ Eckzimmer Sporthalle)

Mit der Volljährigkeit endet die Familienmitgliedschaft

Gebührenstruktur für Zusatzkurse